Die Altcusanerin im Revisionsausschuss wird jährlich von der Vollversammlung der studierenden CusanerInnen gewählt und beschäftigt sich mit den seltenen Fällen, in denen ein Probe-Cusaner nach Ablauf des Probejahres nicht endgültig in die Förderung aufgenommen wird und Revision erbittet. In dem dann einberufenen Revisionsverfahren wird der Fall nochmals detailliert überprüft. Der Altcusaner im Revisionsausschuss ist dabei der "Anwalt" des abgelehnten Cusaners.