Der Beirat berät und bestimmt laut Satzung die Grundlinien der Auswahl-, Förderungs- und Bildungsarbeit des Cusanuswerks. Dies äußert sich insbesondere darin, dass die Geschäftsstelle dem Beirat Rechenschaft über ihre Arbeit in diesen Bereichen gibt. Seine Funktion ließe sich in etwa mit der des Aufsichtsrats eines Unternehmens vergleichen. Der Beirat trifft sich prinzipiell zwei Mal im Jahr, ihm gehören u. a. der Leiter des Cusanuswerks, Vertreter der VertrauensdozentInnen, der Auswahlgremien, der Hochschulpastoral, der AltcusanerInnen und Personen des öffentlichen Lebens an.
Die studierenden Cusaner_innen entsenden zwei Vertreter_innen in den Beirat, die je für die Dauer von zwei Jahren gewählt werden (jedes Jahr wird in der Vollversammlung ein neues Mitglied für zwei Jahre gewählt; die Amtszeiten in diesem wichtigen Gremium sind zeitversetzt, um die Kontinuität zu wahren). Ihre Hauptaufgabe ist es, den studentischen Belangen und Perspektiven in den Beiratssitzungen eine deutliche Stimme zu verleihen bzw. diese in Abstimmungen einzubringen.
(Letzte Änderung: 5. September 2011)