
Der Vorstand vertritt die Interessen der studierenden Cusanerinnen und Cusaner gegenüber der Geschäftsstelle und nach außen, steht der Vollversammlung und der Cusanerkonferenz vor und verwaltet die Kasse der Studierenden.
Zwei Kassenprüfer kontrollieren die Führung der Kasse der Studierenden durch den Vorstand und berichten der Vollversammlung.
Die Cusanerkonferenz ist die ständige Vertretung der studierenden Cusanerinnen und Cusaner. Sie setzt sich zusammen aus dem Vorstand, den Hochschulgruppensprechern, dem Beirat, den Mitgliedern der Bildungskommission und den von der Vollversammlung direkt gewählten Vertretern.
Die Bildungskommission ist als ständige Kommission der studierenden Cusanerinnen und Cusaner verantwortlich für die studentische Mitsprache in Bildungsfragen des Cusanuswerkes. Sie befasst sich mit allen Fragen der Bildungsarbeit im Cusanuswerk. Ihre Aufgabe ist insbesondere, Anregungen, Themenvorschläge und Kritik zum Bildungsprogramm aus dem Kreis der studierenden Cusanerinnen und Cusaner aufzunehmen und mit den entsprechenden Erläuterungen an die Geschäftsstelle weiterzuleiten.
Die geistliche Kommission vertritt die Interessen der studierenden Cusanerinnen und Cusaner gegenüber dem Geistlichen Rektorat und den geistliche Begleitern und bringt sie bei der Ausarbeitung des geistlichen Programms ein. Sie steht in regelmäßigem Kontakt zum Geistlichen Rektorat, ist für die Cusanerinnen und Cusaner Ansprechpartner zum geistlichen Programm und fördert deren aktive Mitwirkung.
Der Beirat beschäftigt sich sowohl mit den Richtlinien der Förderungsarbeit, der Stipendiatenauswahl und dem Bildungswesen als auch mit Personalfragen.
Der Revisionsausschuss befasst sich mit der Überprüfung ablehnender Entscheidungen des Auswahlgemiums hinsichtlich der endgültigen Aufnahme der Probestipendiatinnen und Probestipendiaten. Dem Revisionsausschuss gehört ein Vertreter der Altcusaner an.
Die Vollversammlung umfasst alle studierenden Stipendiatinnen und Stipendiaten. Sie tritt einmal jährlich zur zusammen und wählt die Vertreter für die verschiedenen Gremien.
Die Ehemaligen sind vertreten durch den Altcusanerrat, dessen drei Mitglieder alle zwei Jahre durch die Generalversammlung der Altcusanerinnen und Altcusaner auf dem Jahrestreffen gewählt werden.

(Letzte Änderung: 22. Juli 2011)